In der WO steht unter F 3.11:
Zitat:
3.11 Tischnummern
Anstelle herkömmlicher Nummerierung der Spieltische (am Tischgestell oder am Schiedsrichtertisch) darf in jedem Spielraum ein Tischnummernschild
in einer Größe von maximal 30 cm x 42 cm
an einem separaten Gestell angebracht und aufgestellt werden. Auf diesem Nummernschild ist Werbung in einer Größe von 50 % der Gesamtfläche
gestattet. Die Grund- und Werbefarben sind unter Beachtung von WO A 6.3 beliebig.
|