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Alt 16.12.2015, 04:58
Snape Snape ist offline
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Snape kommt allgemein ganz gut an (Renommeepunkte mindestens +60)
AW: Neues Testgerät zur Bestimmung der Glätte/Reibung von langen Noppen

Zitat:
Zitat von Setz-It Beitrag anzeigen
...dann muss er auch wegen "Nachbehandlung" rausgezogen werden, nicht wegen "zu glatt". Wo ist denn da das Problem, diesen Unterschied zu beherzigen?
Auch wenn Du es 100.000x hier hin schreibst, wird es nicht richtig.
Zitat:
Zitat von Setz-It Beitrag anzeigen
Wenn ich meinen Schläger in einer Hülle mit einem stark riechenden Käsebrötchen transportiere, riecht er auch anders als im Originalzustand. Und nun? Der Schläger weicht vom Originalzustand ab, der Geruch ist aber nicht reglementiert, nach VOC oder einer anderen verbotenen Nachbehandlung riecht nichts und eine Nachbehandlung ist damit und auch aus anderen Gründen nicht anzunehmen. Dann hat der veränderte Geruch auch keine Konsequenz.
Natürlich hat es das. Ich habe Dir markiert, wieso.
Zitat:
Zitat von Setz-It Beitrag anzeigen
Noch ein Beispiel: ein Noppenbelag kommt ab Werk hellrot. Das Exemplar eines Spielers ist jedoch eher dunkelrot und nicht mit einer Produktionsschwankung zu erklären. Ich kann den Belag nicht wegen seiner objektiven Farbe verbieten, diese befindet sich vielleicht noch im erlaubten Farbraum. Ich kann den Belag nur rausnehmen, wenn ich eine Behandlung unterstelle, die zur Farbänderung geführt haben soll.
Das ist der gleiche Quatsch wie oben. Niemandem muss irgendwas unterstellt werden.
Zitat:
Zitat von Setz-It Beitrag anzeigen
Die Reibung muss bei einer Schlägerkontrolle nicht per se in einem bestimmten Bereich sein, wenn allerdings eine Behandlung vermutet wird, dann ist eine veränderte Reibung ein sehr gutes Argument dafür.
Du verstehst es einfach nicht, oder? Wenn ein LN-Belag glatt ist, sprich "eine zu geringe Reibung aufweist", hat er keine Originaleigenschaften mehr und ist dementsprechend nicht zulässig. WARUM das so ist - schnurzpiepegal, da muss niemandem etwas unterstellt werden.
Zitat:
Zitat von Setz-It Beitrag anzeigen
Wenn ein Hersteller eine Gummimischung entwickelt, mit der ein Belag durch die Zulassung kommt und dann durch kurzes normales Spielen glatt werden würde (beim Bomb Talent wird ja z. B. öfter beschrieben, dass er sich schneller als andere abspielt), wäre es illegal, diesen Belag zu spielen, wenn er nicht nachbehandelt wurde? Ich denke nicht.
Ich denke doch. Sonst bräuchte man auch dieses ominöse Noppen-Testgerät auch nicht.
Zitat:
Zitat von Setz-It Beitrag anzeigen
Die Behandlung ist das verbotene, dagegen sage ich ja gar nichts, aber eben nicht das Abweichen in einer nicht reglementierten Eigenschaft selbst.
Natürlich.
Zitat:
Zitat von Setz-It Beitrag anzeigen
Dann muss man sich eben hinstellen und die Nachbehandlung unterstellen und den Schläger deshalb verbieten.
Noch mal: Niemandem muss irgendwas unterstellt werden.
"Beispiel":
Wenn Du den Schläger im Hochsommer in der Sonne vergisst und dieser meinetwegen dadurch dunkelbraun wird, muss und wird Dir keine Nachbehandlung unterstellt und der Belag ist trotzdem nicht zulässig. Die korrekte Formulierung lautet "der Belag erfuhr eine Veränderung". Wieso weshalb warum durch wen und wie spielen dabei überhaupt keine Rolle, deshalb muss auch niemandem eine aktive Nachbehandlung unterstellt werden.

Geändert von Snape (16.12.2015 um 05:02 Uhr)
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