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Zitat von Setz-It
Bitte schau dir in den Regeln und in den Richtlinien den Inhalt einer Schlägerkontrolle an. Ein Vergleich mit Originaleigenschaften (NI oder LN genauso griffig, schnell, dynamisch wie ab Werk?, Geruch wie ab Werk?) ist nirgends vorgesehen.
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4.7 Das Belagmaterial muss ohne irgendeine physikalische, chemische oder sonstige Behandlung verwendet werden.
4.7.1 Geringfügige Abweichungen von der Vollständigkeit des Belags oder der Gleichmäßigkeit seiner Farbe, die auf zufällige Beschädigung, auf Abnutzung oder Verblassen zurückzuführen sind, können zugelassen werden, sofern sie die Eigenschaften der Oberfläche nicht entscheidend verändern.
--> Ohne Behandlung: Da steht nichts von Vorsatz, durch den Spieler oder sowas. Weil es keine Rolle spielt.
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"sofern sie die Eigenschaften der Oberfläche nicht entscheidend verändern" impliziert doch, dass die Eigenschaften der Oberfläche generell nicht verändert werden darf. Alles andere wäre auch völliger Blödsinn.
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Zitat von Setz-It
Insbesondere ist keine Prüfung der Griffigkeit Bestandteil der Kontrolle. Das ist auch sinnvoll, da es weder für NI noch für NA-Beläge Werte gibt, die im Spiel errecht werden müssen. Hier wird vereinfachend für LN immer der vorgeschriebene Koeffizient aus dem Zulassungsverfahren eingebracht - dieser soll aber im Spiel weder überprüft werden, noch ist klar, ob dieser überhaupt auch der im Spiel benutzte Wert sein soll.
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Wo steht dass die Reibung nicht überprüft werden soll? Soll ist übrigens etwas anderes als darf.
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Zitat von Setz-It
Das stimmt nicht. Es ist nur dann nicht zulässig, wenn das das Ergebnis einer unerlaubten Einwirkung/Behandlung ist.
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Wenn der LN Belag keine Reibung mehr aufweist, kann man zu Recht davon ausgehen, dass es eine unerlaubte Einwirkung gab. Welche, durch wen oder was etc pp spielt keine Rolle. Das muss der SR nicht wissen und auch nicht herausfinden. Noch mal: Ein SR stellt Sachlagen fest. Punkt. Er muss weder Anklage vor Gericht erheben noch ein Ermittlungsverfahren einleiten oder sonstwie Sherlock Holmes spielen und den Hergang darlegen. Das kannst Du glauben oder nicht, es steht Dir frei, es drauf ankommen zu lassen.
Für mich ist das Thema an dieser Stelle durch. Wir drehen uns nur noch im Kreis.
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Zitat von Setz-It
Sieh dir bitte nochmal die Richtlinien zur Schlägerkontrolle an, und du wirst feststellen, dass nicht generell eine Beurteilung im Vergleich zum Werkszustand vorgesehen ist, sondern diese Beurteilung erst dann relevant wird, wenn der Schläger optisch auffällig ist oder sich ein Verdacht auf eine Nachbehandlung ergibt.
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Von mir aus kannst Du das Wort (unerlaubte) Nachbehandlung auch singen oder tanzen, es ändert nichts.
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Zitat von Setz-It
"Zu glatt", "riecht komisch", "klingt komisch" - das sind alles keine in den Spielregeln definierte Eigenschaften und sie werden deshalb auch in der Schlägerkontrolle sinnvollerweise nicht systematisch geprüft.
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Da steht so vieles nicht drin, was trotzdem eine Zulässigkeit mindestens in Frage stellt.
Wenn der Schläger nach Benzin riecht, dass mir schwindelig wird, ziehe ich den Schläger aus dem Verkehr.
Wenn der Belag glänzt wie eine Speckschwarte und ich mich darin spiegeln kann, ziehe ich den Schläger aus dem Verkehr.
Wenn der Schläger eine optische Mondkraterlandschaft ist, ziehe ich den Schläger aus dem Verkehr, egal, ob das digitale Gerät zulässige Werte anzeigt oder nicht.
Ich wünsche Dir viel Glück dabei, wenn Du dagegen protestierst oder gar klagst.
Apropos - es gibt doch diesen Fall mit den GLN eines bekannten Materialspielers, der vor Gericht gezogen ist. Inzwischen im zweiten Fall. Beim ersten mal hat der SR leider ein paar Formfehler begangen und der Spieler bekam deshalb Recht. Im zweiten Fall bekam der SR in der zweiten Instanz Recht.
Bitteschön, Ihr Zeuge!