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Zitat von Polarbaer
Ist man unter Umständen (Haupttrikots sind orange) verpflichtet, 2 Sätze einheitlicher Spielkleidung zu besitzen oder hat man durch das Mitführen einheitlicher Spielkleidung, welche man dann wegen der Ballfarbe nicht tragen darf, dem Regelwerk genüge getan?
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Nein, du musst in einheitlicher Spielkleidung spielen (gilt übrigens auch für einen Spieler der alle Spiele nur abschenkt - er muss in einheitlicher, korrekter Spielkleidung an den Tisch gehen). Wenn du einen Satz orangene Trikots kaufst, bist du selbst schuld. Unter Umständen darfst du dann halt damit nicht spielen. Wenn ein OSR anwesend ist, würde er zum Wechsel der Trikots auffordern, wenn diese gewechselten dann uneinheitlich sind, gibts ne Geldstrafe).
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Zitat von Noppenklopper
Problem gelöst, aber die Problemlösung ist unzulässig. Es wäre mir ganz neu, wenn ein Landesverband eine Ausnahme von den Int. TT-Regeln A einführen dürfte.
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Hatte den gleichen Gedanken.