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AW: Absichtlich falsche Aufschläge
Für mich liegt der Knackpunkt bei der Entscheidung über die Korrektheit von Aufschlägen (die Frage, ob Aufschläge "absichtlich" oder "unabsichtlich" falsch sind, ist zumindest nach dem Regel-Wortlaut unerheblich) in der Frage der Beweislast. Aus der Beweislast ergibt sich nämlich, wie in Zweifelsfällen (und nur um die geht es in den meisten Streitfällen) zu entscheiden ist. Liegt die Beweislast (für die Korrektheit von Aufschlägen) beim Spieler, ist in Zweifelsfällen gegen den Spieler zu entscheiden, liegt dagegen die Beweislast (für die Regelwidrigkeit von Aufschlägen) beim Schiedsrichter, dann ist in Zweifelsfällen für den Spieler zu entscheiden.
Nach dem Wortlaut der einschlägigen Regeln (Nr. 2.6.6 und Nr. 2.6.6.1 des englischen Original-Textes bzw. Nr. 6.6 und Nr. 6.6.1 der deutschen Übersetzung) sehe ich die Beweislast beim Spieler. In der Praxis ist es genau umgekehrt: die meisten Beiträge hier im Forum sehen es wohl eindeutig so, dass im Zweifel zugunsten des Spielers entschieden werden muss (und so ist wohl auch die Handhabung der meisten Schiedsrichter).
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