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Zitat von Fastest115
Wobei dann immer noch die Frage ist, ob es eine Umwertung gibt, weil man es dann als Fehler des SL werten kann (hab ich auch schon erlebt bei einem anderen WO Verstoß) und der Verein in gutem Glauben in die Genehmigung gemäß der genehmigten Aufstellung gespielt hat.
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Davon wäre ich jetzt ausgegangen, dass sich der Verein grundsätzlich darauf verlassen kann, dass die genehmigte Mannschaftsmeldung die verbindliche Spielstärkereihenfolge vorgibt. Das heißt, wenn der Spielklassenleiter die Umstellung (unrechtmäßigerweise?) genehmigt hat, ist diese zunächst gültig und müsste nur auf einen Protest hin wieder geändert werden. Aber eine Umwertung eines nach dieser Mannschaftsmeldung ausgetragenen Mannschaftskampfes oder eine Strafe käme in meinen Augen hier nicht in Frage.
Eine Ausnahme von dem Grundsatz "genehmigte Mannschaftsmeldung gilt" stellt nur die Reservespielerregelung dar, bei der der Verein selbst die Einsatzberechtigung zu überwachen hat auch wenn der Status ggf. erst verspätete korrigiert wird.
Oder gibt es Landesverbände, in denen die Mannschaftsmeldung nicht genehmigt werden muss? Dann wäre es wieder eine offene Frage wie in dem Fall vorzugehen wäre.