Dafür gibt es die Übungsleiterpauschalen von 2400 € p.a., die z.B. für Trainertätigkeiten gezahlt werden dürfen, ohne dass es Steuer- und Sozialversicherungspflichtig wird.
Auch darüber hinaus, wird es für die Gemeinützigkeit keine Probleme geben. Nur müssen dann halt Steuern und Sozialabgaben abgeführt werden.
Desweiteren gibt es auch Ehrenamtspauschalen, die nicht Steuer- und Sozialabgabenpflichtig sind.
Vereine haben durchaus einige Möglichkeiten "Aufwandsentschädigungen" zu zahlen, ohne dass sie mit einem Gesetz in Konflikt kommen. Nur muss man sich mit diesem Wust an Vorschriften und Bestimmungen auch auskennen