Hier findet sich beispielsweise ein recht umfänglicher Überblick was mit Gemeinnützigkeit verbunden ist:
http://www.vereinsbesteuerung.info/p...ortvereine.pdf
Unter dem Stichpunkt Selbstlosigkeit findet sich "keine Zuwendung an Mitglieder".
Wie angesprochen kann man einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb innerhalb eines gemeinnützigen Vereins haben (z.B. für den Hobbysport innerhalb eines Vereines der auch Profis beschäftigt). Allerdings muss man dann natürlich sauber Buch führen.
Aufgekommen ist das ganze ja in dem Kontext von "Schwarzarbeit". Wer Spieler und Trainer regulär anstellt, kann diese ja auch als Ausgaben geltend machen und wieder von der Steuer abziehen. Schwierig (und natürlich auch kriminell) ist das Szenario wenn man die Gelder als gemeinnütziger Verein erhält und dann versucht als Zuwendungen an Profis anstatt eines regulären Gehaltes zu zahlen.
Die Frage zu den Trainern mit der Übungsleiterpauschale und deren Obergrenze wurde ja schon genannt. Man muss vielleicht noch dazu sagen dass es sich um eine Pauschale handelt - d.h. darüber hinausgehende Forderungen wie z.B. Fahrtkosten können da nicht mehr geltend gemacht werden.