@fastest: Ich verstehe es eben so, dass die Bayern nicht diese Rückbetrachtung machen, sondern die Entscheidung dann erst ab dem Urteilsspruch gilt (ggf. dann mit Rückwirkung bis zu dem Zeitpunkt, ab dem "unter Protest" gespielt wurde?)
Ich glaube, bzgl. Widerruf einer Spielberechtigung (weil vielleicht rauskommt, dass ein Spieler woanders schon eine hatte ...) gilt das in der Art inzwischen bundesweit.
Macht vielleicht einiges Praktikabler, aber mein "sportrechtlich Inneres"

kann sich nach wie vor nicht so ganz damit anfreunden.