Zitat:
Zitat von Rückhandblock
Beispiel Sexualstrafrecht (welches schon unglaublich "verkrüppelt worden ist"): Wenn man nicht verstehen kann, dass niemals alle moralisch verachtenswerten Handlungen unter Strafe gestellt werden können in einem funktionierenden Rechtsstaat ist man eben einfach beschränkt in seinem Denken, fertig. Allein diese Grünenforderung, dass nun Männer bestraft werden sollen wenn die Frau einfach "Nein" sagt oder es subjektiv gegen ihren Willen geht. Wie soll das vor Gericht dann aussehen? Angebliches Opfer : "Aber ich hab doch einmal nein gesagt" Mann:" Sie hat überhaupt nichts gesagt "
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Was an dem was von dir Sexualstrafrecht genannt wird, ist denn unglaublich verkrüppelt worden?
Das was ich diesbezüglich erkennen kann, ist ein fortschreitender, dringend nötiger Anpassungsprozess, den ich nicht als Verschärfung bezeichenen würde. Es sind schlicht und ergreifend notwendige Gesetztestextänderungen, damit Richter, die sich eben an diese Texte zu halten haben überhaupt in angemessener Form Recht sprechen können. Augenblicklich sieht es so aus, dass z.B. du eine 14-Jährige, die wegen übermäßigem, selbst zugeführtem Drogen- oder Alkoholkonsum komatös in der Ecke liegt "wegficken" (Du erinnerst dich hoffentlich noch an deine eigene Wortwahl?) kannst, ohne dass du dafür nach erfolgter Anzeige vor Gericht belangt werden kannst -mit 'nem einigermaßen pfiffigen Anwalt an deiner Seite zumindest. Dass sie in einem solchen Zustand gar nicht mehr in der Lage ist, "NEIN" zu sagen oder sich gar zu Wehr zu setzen, ist zwar jedem Vollspakken klar, aber da gehen Gesetzestexte, obwohl jeder weiß, dass das alles andere als richtig ist, eben nicht drauf ein. Wegen "wegficken" in dem Zustand sind so Ekeltypen nicht zu belangen. Klauste ihr in dem Zustand ihr blödes Potomonnaie, dann wirste hingegen belangt werden können.
Das ist nur ein Beispiel für die leider unzureichende Gesetzeslage. So mancher Volljurist und Profi auf dem Gebiet, wird dir da noch wesentlich mehr Beispiele aufzeigen können, die dann allesamt eines Gemeinsam haben. Sie sind keine Fiktion wie meine kleine Geschichte, sondern Beispiele aus der Realität.
Dass es immer noch Leute gibt, die das abtun und weiter behaupten, dass die aktuellen Gesetzestexte völlig ausreichend sind und überhaupt kein Änderungsbedarf besteht, das kotzt mich passend zum Thread an.
Auch wenn sich hier nun viele auf die diesbezüglichen Errungenschaften in unserem schönen Lande gern einen fertigmachen und sich den Herkunftsländern von vielen Asylanten mächtig überlegen fühlen, sollten aus meiner Sicht viele von denen mal einen Moment innehalten und mal drüber nachdenken wie das Frauenbild auch hier vor nicht all zu langer Zeit noch aussah. Bei vielen sind diese Änderungen zumindest in den Köpfen noch nicht angekommen. Kannst ja mal versuchen mir Verurteilungen bei Vergewaltigungen in der Ehe aus den 50ern bis 70ern rauszusuchen. Wenn du überhaupt was findest, dann sicher nicht viel. Was nicht daran liegen wird, dass früher alles besser war. Solange nicht schwerwiegendere Körperverletzungs- oder gar Tötungsdelikte damit einhergingen, hat das leider auch kaum ein Gericht interessiert.
Am GG rumzuschrauben halte ich auch für mehr als fragwürdig. Alle anderen Gesetze sollten oder müssen sogar ab und an auf den Prüfstand gestellt werden. Da sich nun mal zum Glück das Frauenbild geändert hat (Eben so wie die Einstellung zur sexuellen Orientierung) müssen diese Gesetzte immer wieder angepasst werden.
Gesetzte müssen einfach so gestaltet werden, dass sie dazu taugen das gewünschte gesellschaftliche Zusammenleben von Menschen gewährleisten zu können. Also klare Grenzen aufzeigen, die nicht überschritten werden dürfen. Gut ausgebildete Fachleute in Form von Juristen sind dazu sicher notwendig. Nur sollten Gesetze nicht zu einer reinen Spielwiese für Juristen verkommen, die sich gegenseitig dabei übertrumpfen Lücken zu finden, um echte Arschlöcher rauszuboxen zu können.
Deine hier an den Tag gelegte Überheblichkeit auf Grund deines Jurastudiums finde zumindest ich wenig hilfreich.
Bei Halbsätzen wie diesem von dir:
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in einem funktionierenden Rechtsstaat ist man eben einfach beschränkt in seinem Denken, fertig.
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..geht mir der Hut hoch.
Eine professionelle Distanz ist bei vielen Fällen ganz sicher dringend nötig, wenn man sich der Juristerei verschreiben will oder verschrieben hat, aber eine "alles-scheißegal-Haltung" bzw "kann-man-nix-machen,-ist-eben-so-Haltung", finde zumindest ich völlig daneben.
Dein Quallenmann sagt ja wirklich 'ne Menge schlauer Sachen, auch wenn mir persönlich sein Kolumenstil nicht sonderlich gefällt - was aber mein Problem ist, anderen gefällt evtl. genau dieser Stil. Nur wenn es um Sexualdelikte geht, dann ist mir der Typ wirklich zu wider. Da würde ich gern mal mit dem Typ bei 'ner guten Flasche Wein und 'nem guten Mahl - so wie er mir den Anschein macht, scheint er diesen Dingen gegenüber nicht abgeneigt zu sein -locker drüber plaudern. Irgendwo her muss seine für mich nicht nachvollziehbare Haltung ja kommen...
Seine Vita (Die ein jeder, in groben Auszügen zumindest, auf Wikipedia finden kann) finde ich übrigens sehr interessant. Sein Horizont geht jedenfalls über die Juristerei hinaus. Find ich grundsätzlich nicht verkehrt. Als Schreiner hatte er mal gearbeitet, Popmusiker und Schriftsteller wollte er mal werden - daher wohl sein Schreibstil bei seinen Kolumnen. Dass er keine Tochter hat, hatte ich vermutet, was auch bei mir der Grund war mal nachzuschauen.
BTW: Jetzt sag nicht, dass das dein Vater ist, denn zwei erwachsene Söhne hat er ja

Fan vom eigenen Vater zu sein, wäre für mich zumindest nachvollziehbar