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Alt 24.04.2004, 23:40
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AW: Hallmark Super Spezial

Zitat:
Zitat von Bow
Für mich nicht. Frage mich das nämlich auch.
Der Kommentar ist überflüssig.
Das Problem "additional text" ist schon mehrfach hier unangenehm aufgestoßen(zB PF4 C8 Diskussion). Mein Schriftwechsel mit dem Belagzulassungsguru der ITTF hat leider nur ergeben: Danke für den Hinweis, wir gucken mal was sich machen läßt(sinngemäß).

Aber solange diese Klausel noch auf der ITTF Zulassungsliste steht, kann man berechtigt/begründet wie folgt argumentieren.

1. Der Text Hallmark Super Special steht in der Liste und auf dem neuen Belag. Auf dem alten stehen die Worte aber auch. Alles andere (zB. Dr. Neubauer) ist "additional text" der zu vernachlässigen ist und nicht zu einer "Nichtzulassung" führt (Sinngemäße Übersetzung der Klausel).

2. Ein OSR beim Turnier oder bei einem Spiel hat diese Liste, diese Klausel und eine Argumentation. Solange er keine spezielle Schriftliche Anweisung durch das Zulassungskomittee der ITTF vorweisen kann bzw gezeigt bekommt, ist der alte HSS erstmal zugelassen.

3. Wer nicht dieser Meinung ist soll mal den Fehler (einen eindeutigen bitte) in der Argumentation aufzeigen, wenn er kann.

4. Der OSR kann auch kein Schreiben/keine Aussage eines Dr. Neubauer in Anwendung bringen, der halt "nur" der Namensgeber ist und einfach irgendwas aussagen könnte (nicht daß ich das unterstelle sondern seine Schilderung der Handelsrechtslage durchaus glaube-ist nur ne Möglichkeit). Diese Aussage ist somit bezweifelbar und ohne Belang, da nicht von der ITTF bestätigt (als Tischtennisregelrechtliche Aussage->Zulassungsverbot).

5. Fazit: Zuviele begründete Zweifel und eine geschlossene Argumentation die ein Verbot der alten HSS Beläge nicht zweifelsfrei zulässt->In dubio pro reo
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