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AW: Bevorstehende Auflösung des Kreises Herford?!
Ich glaube auch, dass die Klagen eine gute Aussicht auf Erfolg haben. Die Regelung in der Satzung des WTTV, wonach der Verband (oder Vorstand) die Größe und Zusammensetzung der Bezirke und Kreise regeln kann ohne jegliches Mitspracherecht der Betroffenen ist m.E. nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Sicher ist ein für die Kreise positives Urteil aber nicht, denn die Gerichte versuchen sich möglichst aus inneren Streitigkeiten der Sportorganisationen rauszuhalten.
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