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AW: Gibt es eine Regel für Mindesteinsätze?
Hallo Porthos,
wo steht das mit der kann-Bestimmung geschrieben? Ich habe nur die Formulierung in den Durchführungsbestimmungen gefunden in denen es heißt:
Abweichende Einreihungen bei größeren Unterschieden als in WO D15.2 vorgeschrieben müssen bei der Beantragung schriftlich begründet werden.
Wenn der Verein also eine Begründung abgeben muss aber dies nicht tut, so müssen die Entscheider auch nachziehen, sonst kommen sie ihrer Kontrollverpflichtung nicht nach!
Zudem werden Abweichungen gegen die Regel bei click-TT rot gekennzeichnet, so dass ein Übersehen eigentlich nicht möglich ist!
Gruß aNGUS.
Edit: OK habe die Passage in der WO G15 gefunden in der es heißt:
Die zuständigen Gremien sind berechtigt, ... einen weiteren Stammspieler nachzuziehen, wenn der Verein weder selber eine Änderung vornimmt noch eine akzeptable Begründung für diesen Spieler abgibt.
Ich halte diese Aufweichung aber für bedenklich, da man hier als Fachwart ganz schnell der Vorteilnahme oder Ungleichbehandlung bezichtigt werden kann, wenn man bei einem Verein dies "übersieht" und bei einem anderen vielleicht nicht! Da sollte man darüber nachdeneken dies im Regelwerk deutlicher zu fromulieren.
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"Wichtig ist, dass man nie aufhört zu fragen!"
- Albert Einstein -
Geändert von Angus (22.01.2016 um 14:20 Uhr)
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