Zitat:
Zitat von Odbytolog
Solange das "Vorbehandeln" zum Herstellungsprozess gehört, ist es eben nicht strafbar. Zugelassen wird durch die ITTF ja nur das Obergummi. Wenn die Hersteller dann einen getunten Schwamm unter das Gummi kleben, der in dieser Form nicht für Normalsterbliche zu erwerben ist, dann ist das zwar durchaus fragwürdig aber es verstößt nicht gegen die aktuellen Regeln.
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Ah ok, war mir so nicht bewusst. Danke für die Aufklärung