Zitat:
Zitat von Odbytolog
Solange das "Vorbehandeln" zum Herstellungsprozess gehört, ist es eben nicht strafbar. Zugelassen wird durch die ITTF ja nur das Obergummi. Wenn die Hersteller dann einen getunten Schwamm unter das Gummi kleben, der in dieser Form nicht für Normalsterbliche zu erwerben ist, dann ist das zwar durchaus fragwürdig aber es verstößt nicht gegen die aktuellen Regeln.
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Das dachte ich bisher auch.
Gerade habe ich aber das Technical Leaflet T4 gelesen und dort steht ganz klar, dass Obergummi und die Kombination Obergummi und Schwamm zugelassen werden. Die Hersteller müssen sowohl das Obergummi als auch den ganzen Belag in der maximalen Schwammstärke einschicken. Zudem muss der Belag aus der normalen Produktion stammen!
Beläge, die nicht aus der normalen Produktion stammen sind also nicht zugelassen und auch das Factory-Tuning ist ganz klar nicht erlaubt!