Zitat:
Zitat von Power-Seven
Gefährliche Logik. Es sind zwei Obergummis einzureichen und zwei Beläge mit maximal dickem Schwamm. Wenn Belag UND Schwamm gemeinsam zugelassen WÜRDEN, gäbe es ebenfalls keine Zulassung für jede Schwammstärke unterhalb max.
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Nachfolgendes Bild nur mal so als Denkanstoß warum bei einem NI-Belag, der immer mit Schwamm gespielt werden muss und mit dem dicksten Schwamm nicht dicker als 4 mm sein darf - was schon mal erklärt, warum nur Beläge mit dem dicksten Schwamm eingereicht werden müssen - überhaupt schwammlose Obergumis eingereicht werden müssen
Könnte also durchaus daran liegen, dass die Schweinchen bei der ITTF einfach zu faul sind erst die Schwämme von den Obergummis zu lösen um die vorgeschriebenen Noppeneigenschaften zu überprüfen