Zitat:
Zitat von Brett13
Der Belag ist zudem nicht alles in dem Zusammenhang.
Da kommt immer noch der Kleber dazu. An den wird keine weitere Anforderung als die Lösemittelfreiheit - was immer das heißen mag - in den Regeln gestellt. Genaueren Zulassungskriterien unterliegt Kleber nun mal nicht.
|
Das stimmt.
Da fangen die großen dunklen Löcher in den Kriterien schon an....