Zitat:
Zitat von Power-Seven
Damit wäre dann der spezielle Schwamm der "Spielerversionen" also legitimiert.
|
Zumindest nach dem was der nationale zuständige Ausschuss dazu sagt.
Eine entsprechende Stellungsnahme der ITTF selbst, auf die ja durchaus in der gültigen Regelauslegung Bezug genommen wird, ist mir nicht bekannt.
Kurrios ist das im Hinblick mit den einzureichenden Belägen samt Schwämmen sicherlich. Dann kommt noch dazu, dass es sowas wie das T4 für Beläge, für Schwämme gar nicht gibt.
Nun beschwert sich zudem Timo Boll über Manipulationen öffentlich.
Mehr als dass das alles und die entsprechenen Regelpassage dazu, die vorgibt dass das Belagsmaterial nur so wie zugelassen und nur ohne mechanische oder chemische Veränderungen die die Spieleigenschaften verändern, gespielt werden darf, ganz und gar nicht zusammenpassen, kann ich letztendlich auch nicht feststellen
Oder kannst du mir den Trick verraten, wie man einen Schwammwechsel ohne meschanische
und chemische, der die Spieleigenschaft nicht verändert hinkriegen kann
Gut, dass könnte zumindest theoretisch gelingen, wenn man den exakt gleichen Schwamm mit exakt dem gleichen Kleber lediglich austauscht
Jeder andere Schwamm ist zumindest eine mechanische Veränderung die zu einer anderen Spieleigenschaft führt, die laut ITTR B:
Zitat:
|
4.2.2 Das Belagmaterial muss so verwendet werden, wie es von der ITTF genehmigt wurde, d.h. ohne irgendeine physikalische, chemische oder andere Behandlung, welche die Spieleigenschaften, Reibung, Aussehen, Farbe, Struktur, Oberfläche usw. verändert. Insbesondere dürfen keine Zusätze verwendet werden.
|
...ja nicht zulässig ist. Ob dann dabei sogar noch irgendwelche chemischen Mittelchen, also Zusätze, benutzt werden, lässt sich eh nicht überprüfen. Die kann man dann als zum eh nicht zulassungspflichtigen Schwamm zählen, den es beträfe das allein zulassungspflichtige Obergummi überhaupt nicht.
Oder anders ausgedrückt: Ich kann mir kaum vortstellen, dass es eine solche Aussage von der ITTF gibt, wie in den gültigen Regelauslegungen behauptet wird.
Lasse mich aber gern eines Besseren belehren, aber dann wird's auch gleich wieder lustig
...ach ja, dass NI-Beläge eh nur mit Schwamm gespielt werden dürfen, sollte man in diesen Wirrungen noch mit einbeziehen.
Wo man zugelassene NI-Beläge ohne Schwamm erwerben kann, wüsste zumindest ich nicht. Was aber selbst wenn es das irgendwo geben sollte mit der besagten Regel nicht in Einklang zu bringen wäre. Eine Belagsart, hier NI, die nur in Kombination mit einem Schwamm überhaupt zulässig ist, zudem die weitverbreisteste sein dürfte, kann man ja nicht in einem Baukastensystem aus getrenntem zugelassenen Obergummi und einer schier unendlichen auswahl an Schwämmen anbieten lassen und sich dann so eine Regel wie ITTR B 4.2.2 dazu raushauen. Zumindest dann nicht, wenn man noch alle Latten am Zaun hat