Die Bedenken, dass die Regel in niedrigeren Klassen hohes Konflikt- und Missbrauchspotenzial besitzt, kann ich gut nachvollziehen. Strenge Regeln haben dieses Konfliktpotenzial wohl immer, wenn kein neutraler, gut ausgebildeter SRaT vorhanden ist.
Möglicherweise wäre es sinnvoll, die Regel eher auf den Oberschiedsrichter zu beziehen? Also in der Art:
"... bei der dritten Verletzung der gleichen Aufschlagregel kann der SRaT den Oberschiedsrichter dazu auffordern, den Satz als verloren zu werten. Der Oberschiedsrichter sollte dies im Allgemeinen tun, insbesondere wenn der SRaT glaubhaft machen kann, dass die Regelverletzung absichtlich stattfand und vom Spieler vermeidbar gewesen wäre."
Nur so als grobe Idee. Das macht die Sache komplizierter, schrenkt aber sicherlich die Missbrauchsmöglichkeiten erheblich ein.
In den Spielklassen ohne Oberschiedsrichter wäre die Regel nichtig. Das fände ich persönlich gar nicht schlimm.
Zitat:
Zitat von mithardemb
Das ist dann eher ein Fall von fehlender Regelkenntnis. Es ist in den Regeln genau festgelegt was der Schiedsrichter machen soll - einmal verwarnen, danach jeden falschen Aufschlag abzählen. Wenn also ein Spieler nur eindeutig falsche Aufschläge macht und diese konsequent abgezählt werden, dann bringt er sich um jede Siegchance. Glaubst du nicht, dass das bald Wirkung zeigen würde.
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Die Situation war ein bisschen anders als zuvor beschrieben, es war nicht die Unterhaltung zwischen zwei SRaT.
Sondern es war so: Ein SRaT hat einen Aufschlag abgezählt und der Spieler hat das Hinzuziehen des Oberschiedsrichters verlangt. Daraufhin sagte der SRaT zum Oberschiedsrichter den bekannten Satz: "Eigentlich sind alle falsch, was soll ich machen?"
Der Auslöser war also offenbar weniger mangelnde Regelkenntnis, sondern mehr die Notwendigkeit der Absprache der eigenen Wahrnehmung und Regelanwendung mit dem Oberschiedsrichter.
Zu kritisieren bleibt natürlich dennoch: Der SRaT fand alle Aufschläge regelwidrig, zählte aber kaum einen ab. Als Zuschauer kann ich nicht nachvollziehen, was der Oberschiedsrichter sinnvolles gesagt haben könnte, um dieses Verhalten als angemessene Schiedsrichterleistung zu definieren.