Zitat:
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Zitat von clipper_wood
In dem mir vorliegenden Reglement wird dieser Punkt so behandelt:
„2.4.9 Werbung auf Spielkleidung ist beschränkt auf
2.4.9.1 normales Warenzeichen, Symbol oder Name des Herstellers in einer Gesamtfläche von 24 cm²“
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Der von dir zitierte Passus hat nichts mit der Werbung zu tun. Das ist der (alte) Passus hinsichtlich des Herstellerzeichens.
Bei der Spielkleidung wird jedoch streng zwischen dem "Herstellerzeichen" (kann auch der Name sein) und der eigentlichen Werbung unterschieden. Nachzulesen in der WO (ab 2004/2005) Abschnitt F 2, 2.2/2.3/2.5
Die Telefonnummer ist übrigens durchaus erlaubt (war sie auch vorher schon).