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Zitat von clipper_wood
Prima, Danke. 
Ich habe mir die genannten Passagen jetzt mal durchgelesen. Es ist hier in erster Linie von einem "Herstellerzeichen" die Rede. Eine inhaltliche Definition dessen, was denn nun als Werbetext erlaubt ist, kann ich allerdings nicht finden...
Gibt es da irgendwo noch eine genauere Beschreibung?
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Die erlaubte Werbung ergibt sich aus 2.1 (keine Tabakwerbung, keine Parteienwerbung, keine Werbung für Kirchen, keine Werbung für Pornos o. Ä., keine Alk-Werbung im Jugendbereich), 2.2 (Größe und Anzahl auf der Vorderseite), 2.3 (Größe und Anzahl auf der Rückseite) und 2.7 (Farbgebung).
Es ist alles erlaubt, was in diesen Ziffern nicht verboten ist.