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Zitat von Tharganoth
Spielbereitschaft oder Engagement sind subjektive Eindrücke und sollten daher keinen Weg in einen Vertrag finden, da dieser sonst generell anfechtbar wäre.
Ich denke mal, es ist besser, sollte wirklich Interesse an einer Klärung der Sache aus eigenem oder Vereinsinteresse bestehen, den Vertrag von einer Kanzlei, die sich mit Vertragsrecht beschäftigt, auf ggf. ungültige Klauseln und Wirksamkeit prüfen zu lassen, da kein eingetragener Jurist hier Rechtshilfe leisten darf.
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Absolut richtig, deswegen führen wir hier ja auch eine rein fiktive, akademische Diskussion....
Der Punkt mit den genauen Vertragsinhalten ist natürlich auch korrekt. Für die weitere Diskussion würde ich daher gerne als gegeben unterstellen, dass lediglich ein Wechselverzicht in Form des via
www.httv.de abrufbaren Formulars geleistet wurde.
Gruß
Clipper