|
AW: TTBL | 1.Bundesliga Herren 2015/2016
Ich wiederhole mich an dieser Stelle aber "an hohen kirchlichen Feiertagen sind Sportveranstaltungen gesetzlich verboten" ist unfassbar Bundeslandabhängig. In Bremen
sind Sportveranstaltungen wie Tischtennis die weder draussen stattfinden noch mit Feier-artig sind erlaubt. Beispiel: Letztes Jahr Kreisrangliste am Totensonntag,
der rechtlich als "ruhiger" Feiertag dem Karfreitag gleichgestellt ist....
edit2: gut ich könnte mir denke das TTBL unter "gewerblich" eingestufft wird,
aber in HB ne Sondergenehmigung zu bekommen dürfte lächerlich einfach sein
edit: hier mal der entsprechende text:
-----------------------
(1) Am Karfreitag, am Volkstrauertag und am Totensonntag (letzter Sonntag vor dem 1.
Advent) sind verboten:
a) Veranstaltungen in Räumen mit Schankbetrieb, die über den Schank- und Speisebetrieb
hinausgehen;
b) sportliche, turnerische und ähnliche Veranstaltungen gewerblicher Art;
c) sportliche, turnerische und ähnliche Veranstaltungen nichtgewerblicher Art, sofern sie
mit Auf- und Umzügen, mit Unterhaltungsmusik oder Festveranstaltungen verbunden
sind;
d) alle anderen öffentlichen Veranstaltungen, sofern bei ihnen nicht der diesen Tagen
entsprechende ernste Charakter gewahrt ist.
--------------------------
Geändert von Baruk (27.03.2016 um 12:02 Uhr)
|