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AW: Regelkonformität eines Schlägergriffes
Ich kann Dir das leider nicht genau sagen, aber ich denke, dass das erlaubt sein sollte. Du hast ja das Schlägerblatt nicht geändert - egal ob abgesägt oder nicht. Die herkömmlichen Griffschalen sind ja auch nur aufgeklebt. Und du hast jetzt ja nur einen anderen Griff aufgeklebt bzw. angeklebt.
Aber vielleicht kannst Du mal ein Foto einstellen, dann können wir uns das leichter vorstellen.
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