
05.04.2016, 10:20
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Foren-Urgestein - Master of discussion ***
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AW: Kampfloses Abschenken im vorderen Paarkreuz - taktisch klug oder sportlich unfair
Bei all der Schönrederei möchte ich mal den letzten Punkt der auch hier gültigen ITTR Teil B 5.3 zitieren. Es mag sein, dass die ITTR kaum jemand bis zum Ende gelesen hat. Selbst bei DTTB-Funktionären habe ich meine Zweifel, wenn ich sehe, was in den Bundesligen, den höchsten deutschen Spielklassen ohne Konsequenzen erlaubt ist
Zitat:
5.3 Gute Präsentation / Darbietung
5.3.1 Spieler, Betreuer und Funktionäre sollen das Ziel einer guten Darbietung des Tischtennissports hochhalten, seine Integrität schützen und sollten nicht versuchen, die Elemente eines Wettbewerbs auf eine Art zu beeinflussen, die der sportlichen Ethik widerspricht.
5.3.1.1 Die Spieler müssen ihr Äußerstes geben, um ein Spiel zu gewinnen und dürfen nur wegen Krankheit oder Verletzung aufgeben.
5.3.1.2 Spieler, Betreuer und Funktionäre dürfen in keiner Form an Wetten oder Glücksspielen, die sich auf ihre eigenen Spiele und Wettbewerbe beziehen, teilnehmen oder sie unterstützen.
5.3.2 Jeder Spieler, der sich absichtlich nicht an diese Prinzipien hält, wird in Preisgeldturnieren mit völligem oder teilweisem Verlust des Preisgeldes und/oder Sperre für ITTF-Veranstaltungen bestraft.
5.3.3 Wird einem Berater oder Funktionär Mittäterschaft nachgewiesen, wird erwartet, dass der betreffende Nationalverband auch diese Person bestraft.
5.3.4 Eine vom Exekutiv-Komitee eingesetzte Disziplinarkommission, bestehend aus vier Mitgliedern und einem Vorsitzenden, entscheidet, ob ein Verstoß begangen wurde, und über angemessene Sanktionen. Diese Kommission entscheidet auf der Grundlage von Weisungen, die das Exekutiv-Komitee erlässt.
5.3.5 Gegen die Entscheidung der Disziplinarkommission kann der betroffene Spieler, Berater oder Funktionär binnen 15 Tagen Einspruch beim Exekutiv-Komitee der ITTF erheben, dessen Entscheidung in der Angelegenheit endgültig ist.
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Geändert von User 17544 (05.04.2016 um 10:23 Uhr)
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