Zitat:
Zitat von Kluesi
Ja, so nah wie möglich. Und am nahesten ist es hochkannt möglich. Man kann den ja genau so weit drehen, dass man alle Daten erkennen kann. Dann ist er so nah wie möglich am Griff.
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Genau so ein Pistol Grip Bat mit um 90° gedrehtem Belag wurde vom Resort Schiedsrichter des DTTB nach einer Anfrage 2013 als nicht zulässig bewertet (das Holz an sich ist zulässig), weil sich die Herstellerkennung dabei nicht in Griffnähe befindet.
Die Begründung lautete so:
Zitat:
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Mit der Regeländerung vor zwei Jahren wurde ausdrücklich "Aufdruck in Griffnähe" gefordert. Früher konnte der Belag beliebig aufgeklebt werden. Mit der verschärften Regel soll sichergestellt werden, dass der Ball nicht auf den erhöhten Gummianteil auftrifft und somit die Flugbahn unberechenbar verfälscht wird. Daher muss die Belagidentifikation in Griffnähe angebracht sein, die Finger dürfen diese Prägungen während des Spiels gerne verdecken.
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