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AW: Herren Verbandsklasse Nord, Saison 2015/2016
eine Sache muss ich noch erwähnen: zu allererst hat das Verbandsschiedsgericht mit der Sache gar nichts zu tun Partner, sondern:
Zunächst entscheidet nämlich ganz allein der Staffelleiter über die Ordnungsstrafe. Nur, wenn der betroffene Verein Einspruch einlegt, geht es dann zum Schiedsgericht. Allerdings nicht zum Verbandsschiedsgericht, sondern – bei Ligen auf Verbandsebene – immer zunächst zum Landesschiedsgericht.
Das Verbandsschiedsgericht ist dann wiederum die Berufungsinstanz...
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