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Protest-Regeln Antrag Änderung > Vorab-Diskussion
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Antrag zur Änderung der Protest-Regeln – Vorgeschaltete Diskussion
Die Bedingungen für Tischtennis-Spieler sollten ständig optimiert und weiter entwickelt werden.
Es soll zu Verbesserungen führen für ehrenamtliche Funktionäre, die Mannschaftsführer und Spieler.
Ich bitte um Beteiligung und Diskussion der Vereinsführer, Abteilungsleiter, Sportleiter, Mannschaftsführer und Spieler.
Ich unterbreite nachfolgend einen Änderungsvorschlag.
Dieser hat nur dann Aussicht auf Erfolg, wenn die Sache diskutiert wird und sich letztlich eine breite Basis diesem Vorschlag anschließt. Dann kann an zuständiger Stelle ein offizieller Änderungsantrag eingereicht werden.
Thema:
Problematik Proteste bei Mannschaftsspielen
In der WO Wettspielordnung steht:
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WO A 16 (Teil-Zitate)
Proteste über Vorgänge, die sich unmittelbar auf das Spielgeschehen beziehen, sind sofort nach Bekanntwerden des Protestgrundes bei der dafür zuständigen Stelle einzulegen.
Proteste bei Mannschaftsspielen sind von den protestierenden Mannschaftsführern auf dem Spielbericht einzutragen und zu unterschreiben. Ohne diese Eintragung werden Proteste nicht berücksichtigt.
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Ein Fall im TT-Bezirk Esslingen hatte zu Unstimmigkeiten geführt.
Aus Sicht der Protest-Einreicher:
Gegen ein Punktspiel wurde Tage später Protest eingelegt.
Deshalb, weil bei diesem Spiel ein Ersatzspieler (Spieler-A) mitwirkte, was unzulässig war.
Grund, er spielte zuvor auch in seiner Stammmannschaft.
Das Spiel seiner Stammmannschaft war nicht abgeschlossen zum Zeitpunkt, als das nächste Spiel begonnen wurde.
Das Spielende sei manipuliert worden!
Insofern eine Überschneidung, insofern ein Regelverstoß.
(Wie gesagt aus Sicht der Protest-Einreicher)
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Der Protest wurde vom TT-Bezirk abgelehnt.
Begründung des TT-Bezirks:
Formal zu spät eingereicht. Keine Protest-Protokollierung im Spielbericht.
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Antrag zur Änderung der Protest-Regeln:
Die Wettspielordnung "WO A 16" sollte dringend modifiziert und damit verbessert werden.
Ein Protest gegen ein Spiel sollte zweifelsfrei, für bestimmte Fälle, auch noch Tage später zulässig sein.
Hierfür könnte eine Frist festgelegt werden.
In den Spielbericht gehört alles was man sieht und weiß, was direkt vor und während des Spiels passiert und angeblich nicht in Ordnung ist. Wohlgemerkt nur dann, wenn man tatsächlich meint, den Gegner deshalb offiziell rügen zu müssen und eine Benachteiligung sieht
Nachträgliche Proteste für Sachverhalte, die in der Hektik eines Spielbetriebs von den Spielern selbst nicht ohne weiteres zu überblicken sind, sollten zweifelsfrei zulässig sein.
Hierfür sollte ein Zeitfenster für Proteste nach Spielende ermöglicht und festgelegt werden.
Tatsächlich können jederzeit erst Tage danach Umstände zutage treten, die man vorher gar nicht wissen konnte.
Niemand hat einen Spielbeobachter und einen Juristen dabei.
Es kann den Spielern und Mannschaftsführern nicht zugemutet werden, tiefere Regelkenntnisse zu haben, diese in der Aufregung eines Spiels anzuwenden, oder während eines Spiels auf technische Hilfsmittel zurückgreifen zu müssen, um korrektes Handeln der Gegnermannschaft zu prüfen oder zu überwachen. Das wären auch „Spitzel-Praktiken, die einem freundlichen Miteinander nicht dienen.
Ende des Antrags
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Ich bitte jeden der dazu etwas schreibt, seinen Beitrag wie folgt zu beginnen:
Das erleichtert später eine Auswertung.
Ich bin dafür spätere Proteste zuzulassen!
Grund wenn Du magst ....
oder
Ich bin dagegen spätere Proteste zuzulassen!
Grund wenn Du magst ....
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Sportliche Grüße
Sportreporter
Geändert von Sportreporter (28.04.2016 um 13:51 Uhr)
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