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Alt 28.04.2016, 21:28
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AW: Protest-Regeln Antrag Änderung > Vorab-Diskussion

Kommentar zu den Beiträgen von
[aberlour] und [Chris Kratzenstein] vom 28.04.2016

Danke für Eure Ausführung, diese treffen allerdings nicht den Kern des Problems.
Woher [aberlour] diese begleitenden Informationen her hat weiß ich nicht.
Die sind hier aber auch fast alle nicht relevant.

1.
Was ich im Form des TT-Bezirks-ESSLINGEN und in zwei weiteren Foren für mich als Abschluß eingestellt habe ist die "Ingangsetzung" einer Diskussion über eine Verbesserung (Optimierung) der Wettspielordnung (WO-A16).
Änderungsanträge haben nur dann Erfolg, wenn vorher darüber ausgiebig diskutiert und nachgedacht wurde.

Entstanden aus einem Fall im TT-Bezirk ES, den ich als Beispiel herangezogen habe.
Eine Verbesserung für Ressortleiter, Vereine, Spieler, etc.
Ein m.E. winziger Eingriff (Präzisierung) mit großem Nutzen.

Was Ihr beide hier macht ist und das läuft etwas unglücklich, Ihr zerpflückt diesen Fall und fangt an zu bewerten und zu richten. Genau das wollte ich nicht!
Es geht nämlich lediglich um ein kleines Detail (2.A), auf das ich das Thema und die gewünschte Disskussion lenken möchte.

2.
Es ist und war nie meine Absicht die Entscheidung des Ressortleiter ES anzugreifen, da ich kein Betroffener bin.
Weiter bin ich auch der Auffassung, dass der Ressortleiter nach der aktuellen Fassung der (WO-A16) vertretbar entschieden hat, auch wenn dies angreifbar wäre.

A) Zunächst muss es in einem solchen Verfahren vorrangig darum gehen, ob ein Protest zulässig ist.

B) Wenn ja, im zweiten Schritt darum, ob dem Protest stattgegeben werden kann.

Hier war es laut eigenen Veröffentlichungen des Ressortleiters ES so, dass der Protest als unzulässig abgewiesen wurde.
Begründung Zitat: (vom 25.04.2016, 12:05 Uhr)
Da der Protest zudem formal falsch eingereicht wurde (einen Tag später) mussten wir den Protest ablehnen.

Was ich in der Folge geschrieben habe stützt sich ausschließlich auf die Aussagen des Ressortleiters.
Ich gehe davon aus das die stimmen und das nichts Weiteres eine Rolle spielt.
Nicht dieser Fall oder die Entscheidung des Ressortleiters sollen Diskussionsthema sein, sondern ausschließlich die Wettspielordnung (WO-A16).

3.
Genau auf dieser Grundlage setze ich an:
(Es geht nur um die Zulässigkeit von Protesten)

Wollen wir, dass "Protest-Einreichungen" abgelehnt werden dürfen, wenn diese erst nach dem Spiel eingereicht wurden?
Bisher [Ja], dass lässt die (WO-A16) zu.

Müssen wir jetzt während jedem Punktspiel Fehler der Gegenmannschaft prüfen, weil Sie noch während dem Spiel ins Spielprotokoll müssen ?
Bisher [Ja] dass wird nach der (WO-A16) quasi verlangt, sonst könnten Rechtsansprüche verwirkt sein.

Ich wünsche einen besseren Rechtschutz für uns Spieler!
Dafür die Modifizierung der Wettspielordnung (WO-A16).

Wir wollen uns doch nicht "während dem Spiel" mißtrauen, uns gegenseitig überwachen und nach Fehlern suchen, oder ?
:-)
__________________
Mit sportlichem Gruß
Sportreporter

Geändert von Sportreporter (28.04.2016 um 21:38 Uhr)
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