Zitat:
Zitat von Sportreporter
A) Zunächst muss es in einem solchen Verfahren vorrangig darum gehen, ob ein Protest zulässig ist.
B) Wenn ja, im zweiten Schritt darum, ob dem Protest stattgegeben werden kann.
Hier war es laut eigenen Veröffentlichungen des Ressortleiters ES so, dass der Protest als unzulässig abgewiesen wurde.
Begründung Zitat: (vom 25.04.2016, 12:05 Uhr)
Da der Protest zudem formal falsch eingereicht wurde (einen Tag später) mussten wir den Protest ablehnen.
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Und genau da ist für mich der Knackpunkt und es fehlt eine wichtige Information.
Zwei mögliche Szenarien:
1) Der SL hat den Protest abgelehnt, weil er die WO so interpretiert, dass generell Proteste IMMER nur dann zugelassen werden können, wenn sie vor Ort auf dem Spielbericht vermerkt werden.
2) Der SL hat den Protest abgelehnt, weil er durch den Protestantrag oder durch persönliche Gespräche erfahren hat, dass den Gästen der Protestgrund bereits in der Halle bewusst war, sie aber erst Tage später diesen Protest eingereicht haben.
Ich meine in der Diskussion im Bezirksforum gelesen zu haben, dass der SL die WO ebenfalls so interpretiert, dass auch Proteste nach Spielende, wenn sie nachvollziehbar erst später entstehen können, von der WO abgedeckt werden. Nur in diesem speziellen Fall hat er evtl. wegen Szenario 2 den Protest abgelehnt. Nur dafür wären halt die genauen Infos entscheidend, die ihn dazu motiviert haben, den Protest abzulehnen. Und die liegen mE nicht vor.