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AW: Protest-Regeln Antrag Änderung > Vorab-Diskussion
Guten Morgen,
ich denke egal ist doch, was die Motivation war hier irgendwie zu reagieren.
Es geht um den Rechtsschutz für uns Spieler.
Es darf zunächst keinen Grund und Spielraum geben, für die verantwortlichen Funktionäre, eine Protest-Einreichung "nach dem Spiel", die nicht im Spielbericht protokolliert wurde, grundlegend abzulehen.
Es sei denn, man war gezwungen konkret genannte Protestgründe unmittelbar im Spielbericht zu erklären.
Dafür genügt aber die aktuelle Regel nicht! Die ist wie Kaugummi dehnbar.
Protestgründe im Spielbericht müssen aber -für uns Spieler- zumutbar sein und konkret vorher definiert werden.
Sonst kommt eben genau das was nun einige Schlauberger posaunen:
Das hätte die doch gleich sehen können, gleich machen müssen,
die sind ja selbst schuld, etc. etc.
An alle Leser:
Das bezieht sich nur darauf überhaupt das Recht zu haben Protest einzulegen!
Die Prüfung und Entscheidung ist dann in Schritt zwei etwas anderes.
Man kann und sollte selbstverständlich ein Zeitfenster setzen.
Z.B. 5 Kalendertage nach dem betreffenden Spieltag.
Dann könnten Funktionäre einen Protest ablehen, weil "zu spät" eingereicht.
Man sollte präzisieren, welche Protestgründe in den Spielbericht müssen.
Damit schafft man sich viel Arbeit (Proteste) vom Hals.
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Mit sportlichem Gruß
Sportreporter
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