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Alt 06.05.2016, 09:53
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AW: Protest-Regeln Antrag Änderung > Vorab-Diskussion

Wenn sportreporter, anstatt wüst um sich zu schlagen, sich das Regelwerk genauer angesehen hätte, hätte er sicherlich gemerkt, dass das Tischtennis-Sportrecht in Württemberg-Hohenzollern (so wie vermutlich auch in allen übrigen Landesverbänden) nicht bei der WO aufhört, sondern dass es dazu eine Ergänzung gibt (in Württemberg-Hohenzollern heisst diese Ergänzung "Rechtsordnung"). Darin sind alle Modalitäten, insbesondere was die Durchführung eines Sportgerichtsverfahrens anbelangt (einschl. Form und Fristen), geregelt.

Und er hätte sicherlich auch kapiert, dass es - nach allem, was ich bisher in diesem Thread gelesen habe - in dem von ihm angeprangerten Fall weniger ein "Protest" beim Spielleiter sinnvoll sein dürfte, sondern eher ein "Einspruch" beim zuständigen Sportgericht.

"Protest" und "Einspruch" sind nämlich was verschiedenes (deshalb haben sie auch verschiedene Namen).

Wer lesen kann, ist klar im Vorteil ...
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