Zitat:
Zitat von Noppenzar
Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass ein Betrug bei dem cup juristisch jetzt noch nachweisbar ist. In dubio pro reo.
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wenn ich mich recht entsinne (ist mehr als ein halbes Jahrhundert her) beginnt der Gesetzestext etwa so: "Wer zur Täuscung im >Rechtsverkehr.. "
Wikipedia formuliert das so:
"Betrug bezeichnet im Strafrecht Deutschlands ein Vermögensdelikt, bei dem der Täter in der Absicht rechtswidriger Bereicherung das Opfer durch Vorspiegelung oder Unterdrückung von Tatsachen gezielt so täuscht, dass dieses sich selbst oder einen Dritten am Vermögen schädigt und damit materiellen Schaden zufügt."
im Gesetzestext nachzulesen, war ich zu faul.
Also sollte man den Fall lieber in der Sportsgerichtsbarkeit lassen