Zitat:
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Zitat von Noppenklopper
Jetzt stellt sich nur die Frage, ob du das wirklich schriftlich hast. Weiter oben hast du geschrieben, dass das aus einer E-Mail stammt. Schriftlich heißt "eigenhändig unterschrieben". Eine E-Mail gilt meines Wissens nur dann als eigenhändig unterschrieben, wenn eine Signatur benutzt wird, die in einem neutralen Trust-Center hinterlegt ist. Ansonsten erfüllt eine E-Mail nicht die rechtliche Schriftform.
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Für mich ist eine Email schriftlich, da sie geschrieben wurde.
Übrigens läuft sämtlicher Schriftverkehr zwischen dem SWTTV und den Vereinen mittlerweile über Email - seien es Anträge, Aufstellungen, Genehmigungen usw.
Was dabei herauskam:
Soeben habe ich eine Email von Herrn Mondorf bekommen, dass der TTSV Fraulautern 2 NICHT absteigen wird.