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AW: Abstieg, ja oder nein?
Herzlichen Glückwunsch zum Klassenerhalt.
Ich bin zwar kein Jurist, aber der Klassenleiter kann sicherlich nicht durch ein Schreiben Bestimmungen der WO verändern. M.E. gilt die WO und nicht das Schreiben des Klassenleiters. Allerdings kann das Schreiben des Klassenleiters einen Schaden verursacht haben (denkbar ist, dass Verträge nicht eingehalten werden können und deshalb der Verein von Dritten in Anspruch genommen wird). Einen Schaden, so man ihn denn nachweisen kann, müsste der Staffelleiter aufgrund seines falschen Schreibens ersetzen, beim Abstieg würde es bleiben.
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