Schwierige Frage. Wenn man das Regelwerk bemüht, findet sich (zumindest bundeseinheitlich) nicht wirklich eine Antwort auf diese Frage. Es heißt hier nur:
Zitat:
WO-E4 Mannschaftsaufstellung
4.1 Die Aufstellung der Mannschaften hat entsprechend der Spielstärkenreihen-folge jeweils zu Beginn der Vor- und Rückrunde so zu erfolgen, dass eine Rangfolge vom ersten Spieler der ersten Mannschaft bis zum letzten Spieler der untersten Mannschaft entsteht.
4.2 Abweichend von der tatsächlichen Spielstärke können Spieler nur zu Beginn einer Spielzeit auf Wunsch des Vereins auf den ersten Positionen einer unte-ren Mannschaft des Vereins in der 2. Bundesliga aufgestellt werden. Ein ent-sprechender schriftlicher Antrag ist fristgerecht zusammen mit der Mann-schaftsaufstellung - unterschrieben vom Spieler und dessen Verein - einzu-reichen. Diese Spieler erhalten von der zuständigen Stelle einen Sperrver-merk und verlieren das Recht, während der gesamten Spielzeit in einer obe-ren Mannschaft des Vereins eingesetzt zu werden, auch nicht als Ersatz. Ein Aufrücken solcher Spieler zur Rückrunde ist nicht erlaubt.
4.3 Die Regional- und Mitgliedsverbände sind berechtigt, von den in 4.1 und 4.2 genannten Regelungen abweichende Bestimmungen zu erlassen.
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In 4.3 liegt der Hund begraben, somit trifft jeder Landesverband eigene Regelungen über das genaue Prozedere. Und ich denke die Frage kann man nur beantworten, wenn man den entsprechenden Wortlaut vorliegen hat.
Zum einen ist es klar, dass der Klassenleiter hier einen schwerwiegenden Fehler begangen hat. Sobald er diesen Fehler bemerkt, muss er ihn korrigieren. Daher genehmigt jeder Klassenleiter im TTVWH die Mannschaftsaufstellung auch nur unter Vorbehalt (siehe entsprechendes Formular).
Eine Schuld muss man aber auch bei dem Verein suchen, der die falsche Aufstellung eingereicht hat. Ich denke aber, dass der Verein nicht bestraft werden kann, auch wenn die Aufstellung absichtlich falsch war. Der Klassenleiter hätte die Aufstellung korrigieren müssen. Ebenso hätte jede Mannschaft das Recht gehabt, Einspruch gegen die Aufstellung der anderen Mannschaft einzulegen. Eine Umwertung gespielter Spiele kommt meiner Ansicht nach auch nur in Frage, falls der Gegner vor dem jeweiligen Spiel Protest gegen die Aufstellung des Gegners eingelegt hätte - sonst nicht.
(Ich bin echt froh, dass ich kein Klassenleiter bin und mich mit sowas nicht rumschlagen muss

).