Was ich diese Woche zum Thema Legalität der Beschäftigung von Spielerinnen und Spielern der neuen EU-Staaten gehört habe, dürfte einige interessieren:
Auf Nachfrage eines Vereins aus der Landesliga BA-WÜ ist folgende rechtliche Situation von offizieller Stelle (vermutlich Ausländerbehörde) bestätigt worden:
Spielerinnen und Spieler aus den neuen EU-Staaten dürfen in den nächsten 3 Jahren
nicht unter den selben Konditionen wie Spieler aus Alt-EU-Staaten beschäftigt werden.
Im Klartext: für diese Spieler gilt auch weiterhin dasselbe Recht wie für Spieler aus Nicht-EU-Staaten. Sie dürfen also nur beschäftigt werden als:
- Student - nur mit Nachweis einer Uni
- Au-Pair - nur für Spieler unter 25 und mit sehr guten vom Konsulat bestätigten Deutschkenntnissen
- Unter Zahlung von Sozialversicherung und einem Mindestgehalt, das zwischen 30 und 40.000 Euro pro Saison liegt