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Alt 08.05.2004, 14:27
Frank Schmidt Frank Schmidt ist offline
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Legalität von Spielern aus den neuen EU-Staaten

Was ich diese Woche zum Thema Legalität der Beschäftigung von Spielerinnen und Spielern der neuen EU-Staaten gehört habe, dürfte einige interessieren:

Auf Nachfrage eines Vereins aus der Landesliga BA-WÜ ist folgende rechtliche Situation von offizieller Stelle (vermutlich Ausländerbehörde) bestätigt worden:
Spielerinnen und Spieler aus den neuen EU-Staaten dürfen in den nächsten 3 Jahren nicht unter den selben Konditionen wie Spieler aus Alt-EU-Staaten beschäftigt werden.

Im Klartext: für diese Spieler gilt auch weiterhin dasselbe Recht wie für Spieler aus Nicht-EU-Staaten. Sie dürfen also nur beschäftigt werden als:
  1. Student - nur mit Nachweis einer Uni
  2. Au-Pair - nur für Spieler unter 25 und mit sehr guten vom Konsulat bestätigten Deutschkenntnissen
  3. Unter Zahlung von Sozialversicherung und einem Mindestgehalt, das zwischen 30 und 40.000 Euro pro Saison liegt

Geändert von Frank Schmidt (08.05.2004 um 14:30 Uhr)
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