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AW: Bundeseinheitliche Wettspielordnung
"nach Maßgabe der zuständigen Stelle" klingt danach, als wäre hier von Spielern die Rede, sie eben keinen (relevanten) TTR-Wert haben.
Hier liegt es ja in der Verantwortung des Staffelleiters (oder wer auch immer "zuständige Stelle" ist), eben keine x-beliebigen Meldungen zuzulassen. Wenn man sich immer neue Strohmänner ausdenken könnte (die dann als neu gemeldete) keinen TTR-Wert haben und die zuständige Stelle alles durchgehen lässt, gibt's wiorklich ein Problem ...
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