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AW: Bundeseinheitliche Wettspielordnung
Vorteil ist sicher, dass es nicht Wettbewerbsverzerrungen gibt, weil es während einer Halbseie "Aufrücken" gibt und die Mannschaften, die jeweils zu Beginn der Serie diesen Gegner haben, die "Gekniffenen" sind.
Nur konsequent ist nach Abschaffen des "Festspielens" im WTTV, dass auch das 5x-Fehlen keine sofortige Konsequenz mehr haben soll. Die "Strohmann"-Schutzregeln müssen dann mit Bezug auf vergangene Halbserien geeignet sein - kritisch in dem Zusammenhang ist, dass (zumindest bislang) nach einem Vereinswechsel die Stammspielerigenschaft gilt, man also theoretisch mit "Wechselstrohleuten" agieren kann ...
Ausnahme-Anträge bleiben hoffentlich auf das Schwangerschaftsthema beschränkt, sonst kommen wir wieder sehr in den Willkürbereich, der im WTTV glücklicherweise stark eingedämmt worden war.
Gefährlich ist hier immer, von irgendwelchen Reglen als "natürlich" zu sprechen, z.B. dass man die Stammspielereigenschaft "natürlich" nur verliert, wenn man gemeldet war und nicht genügend Einsätze hat. Dies war im WTTV bislang eben nicht so - und wird hier daher auch nichtals "natürlich" empfunden. Für sinnvoll halte ich es aber schon (... und verstehe jetzt auch, warum click-tt bei diesem Sachverhalt nicht wirklich unterstützte)
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