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Alt 26.06.2016, 17:53
mithardemb mithardemb ist offline
Schlautuer
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mithardemb ist ein absoluter Lichtblick (Renommeepunkte mindestens +750)mithardemb ist ein absoluter Lichtblick (Renommeepunkte mindestens +750)mithardemb ist ein absoluter Lichtblick (Renommeepunkte mindestens +750)mithardemb ist ein absoluter Lichtblick (Renommeepunkte mindestens +750)mithardemb ist ein absoluter Lichtblick (Renommeepunkte mindestens +750)mithardemb ist ein absoluter Lichtblick (Renommeepunkte mindestens +750)mithardemb ist ein absoluter Lichtblick (Renommeepunkte mindestens +750)mithardemb ist ein absoluter Lichtblick (Renommeepunkte mindestens +750)
AW: DER Thread für politisch Interessierte

Zitat:
Zitat von Glücksball Beitrag anzeigen
Dann mal Butter bei die Fische: Zeig' mir den Paragraphen, der diskriminierende Begrüßungsverweigerung unter Strafe stellt.
Den gibt es genauso wenig wie wie den Paragraphen gegen Diskoeintrittsverweigerung, Badezutrittsverweigerung etc. Allgemein greift das AGG oder alternativ kann man wegen Beleidigung klagen wenn man als Frau als unrein bezeichnet wird. Auch Bußgelder wegen Ordnungwidrigkeiten kommen in Betracht wie z.B. bei der Abweisung an der Diskotür:

http://www.noz.de/deutschland-welt/n...arter-bestraft




Zitat:
Zitat von Glücksball Beitrag anzeigen
Deine Vergleiche sind komplett abwegig. In welcher Machtposition ist denn der Imam gewesen?
Muss man sich für eine Diskriminierung in einer Machtposition befinden. Wie gesagt stell dir denn Fall mal umgekehrt vor, dass man einen Muslimen den Handschlag verweigert mit einer Begründung die sich auf seinen Glauben bezieht und ihn als unrein bezeichnet. Ich bin mir sicher das würde zumindest als Beleidigung wenn nicht gar als Volksverhetzung angezeigt.
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5c7864eb31f2f5ef5e8488f557ff08972dc4

Geändert von mithardemb (26.06.2016 um 18:03 Uhr)