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AW: DER Thread für politisch Interessierte
Zitat:
Zitat von Glücksball
Dann mal Butter bei die Fische: Zeig' mir den Paragraphen, der diskriminierende Begrüßungsverweigerung unter Strafe stellt.
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Den gibt es genauso wenig wie wie den Paragraphen gegen Diskoeintrittsverweigerung, Badezutrittsverweigerung etc. Allgemein greift das AGG oder alternativ kann man wegen Beleidigung klagen wenn man als Frau als unrein bezeichnet wird. Auch Bußgelder wegen Ordnungwidrigkeiten kommen in Betracht wie z.B. bei der Abweisung an der Diskotür:
http://www.noz.de/deutschland-welt/n...arter-bestraft
Zitat:
Zitat von Glücksball
Deine Vergleiche sind komplett abwegig. In welcher Machtposition ist denn der Imam gewesen?
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Muss man sich für eine Diskriminierung in einer Machtposition befinden. Wie gesagt stell dir denn Fall mal umgekehrt vor, dass man einen Muslimen den Handschlag verweigert mit einer Begründung die sich auf seinen Glauben bezieht und ihn als unrein bezeichnet. Ich bin mir sicher das würde zumindest als Beleidigung wenn nicht gar als Volksverhetzung angezeigt.
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Geändert von mithardemb (26.06.2016 um 18:03 Uhr)
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