Zitat:
Zitat von Glücksball
PS: Händeschütteln ist m.E. völlig außerhalb des Fokus der Bestimmungen.
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P.S.S. Du harft jederzeit jedem ohne Begründung den Handschlag verweigern. Du darfst das auch tun und ihm erklären dass du ihn nicht leiden kannst etc. Wenn du das aber aber deshalb machst, weil du jemanden wegen seinem Geschlecht als unrein oder minderwertig ansiehst, dann kommen hier schwerwiegendere Geschütze aus dem Strafrecht in Betracht.