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AW: Manipulationsverdacht VR-Cup in Nauheim
Da die finanziellen Mittel („Söldner“) sicher vorhanden, sind hier ein möglicher Lösungsansatz:
B 7 Aufgabe, Verlust oder Ruhen der Spielberechtigung
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Soll eine gelöschte Spielberechtigung für einen anderen Verein erteilt werden, so ist ein Antrag auf Wechsel der Spielberechtigung gemäß der Regelungen und Termine von WO B 4 und B 5 nötig. Abweichend davon ist ein sofortiger Wechsel der Spielberechtigung zulässig, wenn zum Zeitpunkt der Antragstellung
– die Spielberechtigung mindestens ein Jahr lang erloschen ist oder
– die Spielberechtigung noch nicht mindestens ein Jahr lang erloschen ist, der Spieler aber nicht mehr in der Mannschaftsmeldung seines bisherigen Vereins enthalten ist und sein letzter Einsatz im Mannschaftssport länger als ein Jahr zurückliegt, oder
– die Spielberechtigung gegen den Willen des Spielers noch nicht erloschen ist, dieser Sachverhalt vom bisherigen Verein gegenüber seinem Mitgliedsverband bestätigt wird und der letzte Einsatz des Spielers im Mannschaftssport länger als ein Jahr zurückliegt
danach
H 5.3.2
Bei allen eintretenden Änderungen ist innerhalb von sieben Tagen der zuständige Klassenleiter vom Verein zu informieren. z.B.:
– Antrag auf Änderung Mannschaftsmeldung
– Abmeldung aus dem Verein
– Ableben
– Neuzugang / Nachmeldung gemäß WO H 5.3.
Der Klassenleiter als zuständiges Verwaltungsorgan nimmt die entsprechenden Änderungen vor.
Die Änderungen können jedoch erst dann wirksam werden, wenn die genehmigte Vereins-Mannschaftsmeldung den Vereinen wieder vorliegt.
Bis zur Genehmigung ist gemäß WO I 5 Ersatzgestellung zu verfahren
H 5.3
Mit Ausnahme von Spieler ab- bzw. -zugängen kann die Mannschaftsmeldung nur bei Verschiebung des Kräfteverhältnisses zu Beginn einer Halbrunde geändert werden.
Spieler mit einer Spielberechtigung für den Verein können jederzeit in Abhängigkeit von der Spielstärke in eine Mannschaft des Vereins als zusätzlicher Spieler nachgemeldet werden
Muss sich ja mal lohnen die WSO für den HTTV gelesen zu haben, denn nach C2 und A11.3.2 dürfte der VR Cup mit den bisherigen Anforderungen der Beantragung nicht durch die Geschäftsstelle des HTTV genehmigt werden (interessiert aber keinen).
Wen ich Lust habe werde ich mal direkt nachfragen – auf die Erklärungsversuche freue ich mich jetzt schon!
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