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Zitat von sunfire
Simon Huth hat vom Verband keine Freigabe erhalten für den Wechsel in die Schweiz. Die wird er erst erhalten, wenn er seine Sperre in Deutschland "abgesessen" hat, also dann nach der Vorrunde.
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Wettspielordnung
B 5.5
Die Erteilung einer Spielberechtigung kann nur verweigert werden, wenn gegen die Bestimmungen des Abschnitts WO B verstoßen worden ist. Ein solcher Verstoß ist dem für die Erteilung der Spielberechtigung zuständigen Mitgliedsverband mitzuteilen. Ist bei Eingang eines Antrags auf Wechsel der Spielberechtigung durch den bisher zuständigen Mitgliedsverband – ggf. auf Antrag des bisherigen Vereins – gegen den Spieler eine Verbandssperre verhängt, so behält diese Sperre auch nach dem Wechsel der Spielberechtigung uneingeschränkt Gültigkeit.
Bei einem Wechsel der Spielberechtigung von Verband zu Verband ist die Sperre jedoch vom bisherigen Mitgliedsverband dem für die Erteilung der Spielberechtigung zuständigen neuen Mitgliedsverband anzuzeigen. Unabhängig von einem sich für den Spieler daraus ergebenden grundsätzlichen Startverbot bis zum Ablauf der Sperre wird jedoch der Wechsel der Spielberechtigung im Sinne von WO B 4 nicht verhindert.
Der Verband hat keine zumindest nach seiner eigenen WO B5.5 und B4 keine rechtliche Handhabe, also gibt es anderweitige Gründe.