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Alt 06.07.2016, 10:08
JanMove JanMove ist gerade online
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AW: Manipulationsverdacht VR-Cup in Nauheim

Zitat:
Zitat von maninblack Beitrag anzeigen
Wettspielordnung
B 5.5
Die Erteilung einer Spielberechtigung kann nur verweigert werden, wenn gegen die Bestimmungen des Abschnitts WO B verstoßen worden ist. Ein solcher Verstoß ist dem für die Erteilung der Spielberechtigung zuständigen Mitgliedsverband mitzuteilen. Ist bei Eingang eines Antrags auf Wechsel der Spielberechtigung durch den bisher zuständigen Mitgliedsverband – ggf. auf Antrag des bisherigen Vereins – gegen den Spieler eine Verbandssperre verhängt, so behält diese Sperre auch nach dem Wechsel der Spielberechtigung uneingeschränkt Gültigkeit.
Bei einem Wechsel der Spielberechtigung von Verband zu Verband ist die Sperre jedoch vom bisherigen Mitgliedsverband dem für die Erteilung der Spielberechtigung zuständigen neuen Mitgliedsverband anzuzeigen. Unabhängig von einem sich für den Spieler daraus ergebenden grundsätzlichen Startverbot bis zum Ablauf der Sperre wird jedoch der Wechsel der Spielberechtigung im Sinne von WO B 4 nicht verhindert.

Der Verband hat keine zumindest nach seiner eigenen WO B5.5 und B4 keine rechtliche Handhabe, also gibt es anderweitige Gründe.
Mal abgesehen davon, fragt auch nicht der schweizerische Verband beim ausländischen Verband nach sondern es genügt in der Regel der Freigabebrief, den der bisherige Verein und nicht der Verband ausstellt. Theoretisch könnte also der bisherige Verein diesen Freigaberief ausstellen und den Spieler trotzdem noch weiterhin in Deutschland gemeldet lassen, auch wenn das nicht korrekt wäre.
Klar kommt es bei so einem Fall zu öffentlichen Diskussionen und ein diesbzgl. Schwindel würde irgendwann auffallen. Vielleicht kontaktiert auch der bisherige deutsche Verband in diesem Fall den schweizerischen Verband ganz explizit.
Bin auf jeden Fall gespannt, welche Mannschaftsaufstellung Luzern zur Vorrunde melden wird.
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