Das heisst:
- Du musst sogar nachglätten, damit es dir erlaubt ist, mit dem Belag weiterhin zu spielen.
- Du musst das aber bitte im stillen Kämmerchen machen. Denn wenn es öffentlich gemacht wird, ist es unzulässige Behandlung, wenn es ohne Zeugen geschieht, ist es "was ich nicht weiss, macht mich nicht heiss"...
Gruss Patrick