Zitat:
Zitat von pibach
Er wurde freigesprochen ( Link).
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Er wurde in der A- und B-Probe zwei mal positiv getestet. Damit war er gedopt und diesbzgl. überführt. Wie das zustande kam, spielt dabei keine Rolle, und auch nicht, dass er aufgrund der ach so überzeugenden Indizienlage freigesprochen wurde. Das Gegenteil zu behaupten hiesse, er wäre nicht gedopt gewesen.