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Alt 12.05.2004, 12:11
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Bow Bow ist offline
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AW: "Sanieren"/Nachglätten von glatten LN

Zitat:
Zitat von Patman
Das heisst:
- Du musst sogar nachglätten, damit es dir erlaubt ist, mit dem Belag weiterhin zu spielen.
- Du musst das aber bitte im stillen Kämmerchen machen. Denn wenn es öffentlich gemacht wird, ist es unzulässige Behandlung, wenn es ohne Zeugen geschieht, ist es "was ich nicht weiss, macht mich nicht heiss"...

Gruss Patrick
So sehe ich das auch. Es ist sogar fairer, da der Gegner gegen einen Belag mit stets gleichen Spieleigenschaften antritt und nicht: Hinrunde glatt, RR griffig.

Wirklich wie im richtigen Leben: Wäre man ehrlich: "Hallo, Herr Schiedsrichter, ich habe diese LN so "saniert", dass sie sich wieder wie neu spielt." Würde der Schläger nicht zugelassen werden.
Verhält man sich aber still (bzw. unehrlich, z.B. auf die Frage, ob der Belag nachbehandelt sei), ist man fairer und schlauer.

Was zeigt, dass Regeln in der Regel zutreffen, aber auch kontraproduktiv sein können. (Prinzipienreiterei)
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Geändert von Bow (12.05.2004 um 12:18 Uhr)
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