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Zitat von weiltaler
Da hier so schön über Palio und Co gestritten wird, wollte ich auch mal einen netten Thread aufmachen :-)
Es geht darum, daß die glatten LN irgendwann alle ihre Glätte verlieren, weil sich die Beschichtung abspielt. Nun hat mein Vereinskollege die glorreiche Idee gehabt, seine Noppe wieder glatt zu machen.
Deshalb schrieb er an verschiedene Leute im HTTV folgende Mail:
> Hallo Herr xyz
>
> Ich habe mir die Tischtennisregeln mal mühsam durchgelesen und habe
> eine
> ernsthafte Frage:
> Meine glatte Langnoppe (Tibhar Grass Devil) verliert nach einiger Zeit
> im
> Schlagzentrum die Glätte. Das beeinflußt die Spieleigenschaften arg
> negativ.
> Welche Regel verbietet mir denn, meinen Devil alle zwei bis drei Wochen
> nachzuglätten, so daß er über Jahre gleichmäßig glatt bleibt?
> Das wäre
> optimal für
> mich, da ich mit ausbrechenden Noppen keinerlei Probleme habe und somit
> einen
> wirklich langlebigen Belag hätte.
>
> Gruß
> abc
Nun wurde diese Mail von verschiedenen HTTVlern im gleichen Wortlaut beantwortet, was darauf schließen läßt, daß man sich abgesprochen hat.
Die Antwort erstaunt mich ein wenig:
>Hallo Herr abc,
>
>als erstes greift TT-Regeln B, Spielmaterial und Spielbedingungen, 2.1.3:
>"Auf einer zum Schlagen des Balles benutzten Schlägerseite dürfen nur
>Beläge verwendet werden, die eine gültige ITTF-Genehmigung besitzen. ..."
>Daraus folgt nach Interpretation aller Ebenen, daß eine Behandlung des
>Belages unzulässig ist. In Verbindung mit TT-Regeln A, der Schläger, 4.7:
>"Geringfügige Abweichungen von der Vollständigkeit des Belags oder der
>Gleichmäßigkeit seiner Farbe, die auf zufällige Beschädigung, auf Abnutzung
>oder Verblassen zurückzuführen sind, können zugelassen werden, sofern sie
>die Eigenschaften der Oberfläche nicht entscheidend verändern.
>ergibt sich für Ihre Langnoppe recht schnell eine Unzulässigkeit.
>Sie lösen dies durch eine "Sanierung" des Belages.
>Und nun zur Praxis: Ein Schiedsrichter wird im Falle eines Falles Ihren
>Belag mit einem neuen Exemplar vergleichen können, andere Hilfsmittel >stehen
>ihm nicht zur Verfügung. D.h. er vergleicht die Reibung des Balles, die
>Länge der Noppen und die Gleichmäßigkeit des Belages. Wenn nach Ihrer
>"Sanierung"
>der Belag "wie neu" ist, haben Sie nichts zu beführchten, außer ... Sie tun
>dies unter den Augen eines Schiedsrichters, und dann muß er dies als
>unzulässige Behandlung ansehen.
>
>Ich hoffe, es hilft Ihnen.
>Mit freundlichen Grüßen
>xyz
Heißt das jetzt, Nachglätten ist zwar verboten, aber wenns nachher wie neu ist, ist es OK?
Freue mich auf eure Meinungen.
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