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Alt 17.08.2016, 03:22
Lrephcsak Lrephcsak ist offline
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AW: Videobeweis

Der OSR hat da normalerweise gar nichts zu entscheiden (abgesehen davon, den Protest zurückzuweisen), denn es gilt die Internationale Regel B 3.3.2:

Gegen eine Tatsachenentscheidung des verantwortlichen Schiedsrichters oder Schiedsrichter-Assistenten kann kein Protest beim Oberschiedsrichter [...] eingelegt werden.

D.h.: Es zählt allein, was der SR (bzw. auf der Seite des Assistenten der SRA) gesehen hat, denn das Erkennen, wo der Ball die Kante berührt hat, ist eine klassische Tatsachenentscheidung.

Einzig und allein wenn der SRaT gesagt hätte: "Der Ball hat den Tisch an der Seite berührt, damit hat der Spieler einen korrekten Schlag gemacht und einen Punkt erzielt." hätte der OSR diese falsche Regelauslegung des SRaT korrigieren können - doch ich bezweifel doch arg, daß es so gewesen ist ;-)

Geändert von Lrephcsak (17.08.2016 um 03:30 Uhr)
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