Zitat:
Zitat von Bernardus
Sicherheitsabstand = halber Tacho (100km/h=50m; 80km/h=40m etc.)
Das lernt jeder Fahrschüler....auch vor 40 Jahren!
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Klar, halber Tacho. Meiner mißt 15 cm im Durchmesser
Spaß beiseite.
Kennste die Realität auf deutschen Autobahnen, oder gar die Realität was wirklich erfolgt sein muss, damit man wegen Unterschreitung des geforderten Mindestabstands belangt werden kann?
Mal für eine recht kurze Zeit den geforderten Sicherheitabstand zu unterschreiten, ist keineswegs verboten. Vor dir plötzlich abbremsende Fahrzeuge oder Spurwechseler, die zwischen mir und dem Vorherfahrenden einscheren und somit den Mindestabstand schnell mal halbieren bzw gar noch geringer werden lassen, führen eben nicht dazu, dass man belangt werden kann.
Deshalb macht es für mich durchaus Sinn das dazu nötige Video anzufordern, bevor ich das dafür fällige Bußgeld samt Punkt akzeptiere
Gab diesbezüglich nicht wenige Richter, die bei der Sichtung des Videos, sofern oben genannte Punkte ersichtlich sind, das Verfahren einstellten.
...und die Realität auf den Autobahnen, na ja, was soll ich dazu sagen? Entweder man kennt sie und weiß, dass der geforderte Sicherheitsabstand auf vollen Autobahnen eben nicht der Weisheit letzter Schluss ist, oder man kennt sie nicht und meint mit Belehrungen a la halber Tacho, weiß man doch, auf dicke Hose machen zu können
Egal, selbst wenn ich zahlen muss, sind halt 70 € und ein Punkt, ist das nicht wirklich tragisch. Werd ich dann mit leben müssen

Aber ärgerlich ist es schon - egal was nun dabei rauskommt, denn Leute die auf Autobahnen recht häufig unterwegs sind, wissen sicher, dass der Mist einfach immer wieder passieren kann.
Ich werd jedenfalls beim nächsten mal den Abstandshalter auf die höchste Stufe schalten und hoffen, dass das reicht...
Zitat:
Zitat von Bernardus
Hast du deinen Führerschein auf der Baumschule gemacht?
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Erst mal ist es noch keine 40 Jahre her, sondern erst 34 Jahre und zu deiner Beruhigung, es war schon eine ordentliche Fahrschule
Der gute Bodo war, wenn ich mich recht erinnere eher Praktiker als Theoretiker. Auf Landstraßen wies er die Fahrschüler eher an statt der geforderten 100 km/h 110 km/h zu fahren, weil Tachos eh den Hang dazu haben mehr anzuzeigen und ansonsten eher gedrängelt und riskant überholt werden würde. Bei der Prüfung müsse man natürlich die geforderte Höchstgeschwindigkeit auf dem Tacho einhalten. Beim Mindestabstand hatte er eine vergleichbare Einstellung vertreten. Wer den, wie gefordert, auf vollen Autobahnen einhält, wird eher zum Verkehrhindernis und wahrscheinlich recht häufig rechts überholt. IMHO hat der gute Mann da nicht unrecht, wenn ich mir die Realität so anschaue...
Weiter schlaupupen, du Fahramateur